Schließung der Sportanlagen
Schließung von Sportstätten
Die Bundesregierung ruft wegen der Corona-Epidemie für ganz Österreich eine „Ausgangsbeschränkung“ aus.
Für Ausnahmen, das Haus zu verlassen, soll es nur drei Gründe geben:
1. Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist.
2. Dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel).
3. Wenn man anderen Menschen helfen muss.
Der Aufenthalt im Freien ist für Einzelne und Familien eingeschränkt möglich. Denn: Wer im dringenden Fall ins Freie möchte, der darf das ausschließlich alleine machen oder mit den Personen, mit denen er in der Wohnung gemeinsam zusammenlebt.
Dazu gibt es ein Versammlungsverbot angesichts der Coronakrise.
Spielplätze und Sportplätze müssen ebenso schließen wie Restaurants. In einem dringlichen Appell hat Vizekanzler Werner Kogler in seiner Funktion als Sportminister am Sonntag im Parlament alle österreichischen Sportvereine aufgefordert, sämtliche Aktivitäten sowie den Trainingsbetrieb zu unterlassen bzw. einzustellen.
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+++++ Allgemeine Schutzmaßnahmen ++++
Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus (COVID-19)
• Waschen Sie Ihre Hände häufig!
Reinigen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit einer Seife oder einem Desinfektionsmittel.
• Halten Sie Distanz!
Halten Sie einen Abstand von mindestens einem Meter zwischen sich und allen anderen Personen ein, die husten oder niesen.
• Berühren Sie nicht Augen, Nase und Mund!
Hände können Viren aufnehmen und das Virus im Gesicht übertragen!
• Achten Sie auf Atemhygiene!
Halten Sie beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedeckt und entsorgen Sie dieses sofort.
• Wenn Sie Symptome aufweisen oder befürchten erkrankt zu sein, bleiben Sie zu Hause und wählen Sie bitte 1450!